Unfall und Schadensfall-Tipps

Unfälle passieren jeden Tag, unsere Schadenfall-Tipps helfen Ihnen Ihre Ansprüche zu sichern.

Seien Sie vorbereitet.

Nachfolgende Schadenfall-Tipps sollten Sie beachten

  1. Auf jeden Fall notieren oder besser fotografieren Sie das amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge. Fragen Sie nach den Personalien der Halter und Fahrer. Dies sollten Sie auch dann tun, wenn der Schaden am Fahrzeug gering erscheint oder wenn Sie nicht sicher sind, wer den Schaden verursacht hat.
  2. Notieren Sie den Unfallhergang und lassen Sie sich diese Notizen bestätigen.
  3. Notieren Sie sich das Unfalldatum, die Uhrzeit, den Ort und die Straße.
  4. Fertigen Sie wenn möglich auch eine Skizze an. Diese sollte die Position der Fahrzeuge zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes darstellen.
  5. Damit Sie bestimmt nichts vergessen: Benutzen Sie am besten einen europäischen Unfallbericht. Dieses Formular können Sie hier kostenlos herunterladen Unfallbericht-deutsch. Alternativ fragen Sie bei Ihrer Kfz Versicherung oder Automobilclub nach, dort erhalten Sie auch einen europäischen Unfallbericht. Ein europäischer Unfallbericht sollte immer im Fahrzeug mitgeführt werden.
  6. Verständigen Sie die Polizei bei schweren Verkehrsunfällen, Verletzten, Uneinigkeit der Beteiligten über den Unfallhergang.
  7. Wenn Sie eine Kamera haben, machen Sie Bilder von der Unfallstelle und den beteiligten Fahrzeugen, achten Sie darauf, dass alle beteiligten Fahrzeuge auf das Bild bekommen.
  8. Niemals den Unfallort verlassen ohne seine Daten ausgetauscht zu haben.
  9. Sichern Sie Schadenersatzansprüche durch die Beauftragung eines freien und unabhängigen Gutachters. Hier kommen wir ins Spiel.
    Die Kosten für das Gutachten muss die Versicherung des Verursachers übernehmen.
  10. Konsultieren Sie einen Verkehrsrechtsanwalt Ihres vertrauen, eine Auswahl qualifizierter Verkehrsrechtsanwälte finden Sie z.B. im Anwaltsnetzwerk der Kfz-Innung Stuttgart (Anwaltsnetzwerk der Kfz-Innung Stuttgart)

Für Fragen stehen wir Ihnen gern unter der 0711 – 530 68 81 zur Verfügung.

Bagatellschaden

Was ist ein Bagatellschaden? Juristen und Versicherer sprechen hier von
kleinen Schäden, welche auch für den Laien als klein bzw. geringfügig eingestuft
werden können. Und hier fängt die Schwierigkeit für den Laien an.

Die Gerichte Stufen Schäden bis 750 EUR als Bagatellschaden ein, mit einer Tendenz
sogar bis zu 1.000 EUR .

Versicherer gehen sogar noch eine Stufe höher, Sie sprechen von
Bagatellschaden wenn dieser unter 1.000 EUR liegt.

Wir können Ihnen aber trotzdem helfen, rufen Sie uns an Tel 0711 – 530 68 81.

Mehr zu Bagatellschaden erfahren Sie hier.

Unfall Gutachter Hilfe im Schadenfall
Unfall Gutachter Hilfe im Schadenfall