Wann spricht man von einem Bagatellschaden?

Was ist ein Bagatellschaden? Juristen und Versicherer sprechen hier von kleinen Schäden, welche auch für den Laien als klein bzw. geringfügig eingestuft werden können.
Die Gerichte Stufen Schäden bis 750 EUR als Bagatellschaden ein, mit einer Tendenz
sogar bis zu 1.000 EUR.
Versicherer gehen sogar noch eine Stufe höher, Sie sprechen von Bagatellschaden wenn dieser unter 1.000 EUR liegt.
Die Gefahr bei einem Bagatellschaden ist, dass der Schaden falsch einschätzt wird.
Schäden an der Fahrzeugfront oder Heckpartie verstecken durch die Verkleidungen eine Vielzahl von Bauteilen und hier ist oft mehr beschädigt als augenscheinlich von außen erkennbar ist.
Die Verkleidungsteile sind elastisch und leiten die Anstoßenergie in die Karosserie ein. Auch bei stärkeren Anstößen mit eventuell nur mit leichten Verschrammungen an der Heckverkleidungen können beschädigungen z.B. am Heckblech, Parksensoren, Verkabelungen und Abgasanlage verursachen.
Im Frontbereich können z.B. Parksensoren, Verkabelungen, Kühler und Abstandssensorik wie Radar oder Kammerasysteme beschädigt werden.
Nur Fachleute können Ihnen helfen den Schaden richtig einzustufen.

Wir können Ihnen aber trotzdem helfen ohne dass Sie die Schadenminderungspflicht verletzten, gerne besprechen wir das in einem kostenlosen telefonischen Beratungsgespräch.

Rufen Sie uns an Tel 0711 – 530 68 81.