Kfz Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert eines Kraftfahrzeugs (KFZ) ist der ermittelte Betrag, der erforderlich ist, ein ähnliches Fahrzeug in ähnlichem Zustand und vergleichbarer Ausstattung wie das beschädigte oder gestohlene Fahrzeug zu erwerben. Dieser Wert wird von Gutachtern ermittelt und dient als Grundlage für die Berechnung von Entschädigungen im Falle eines Unfalls, eines Diebstahls oder eines anderen Ereignis.

Der Wiederbeschaffungswert kann von verschiedenen Faktoren beeinflusst werden, darunter das Alter des Fahrzeugs, der Kilometerstand, der allgemeine Zustand vor dem Schaden, dem Hersteller, der Marke, dem Modell, der Motorisierung, die Marktlage für gebrauchte Fahrzeuge und regionale Preisunterschiede.

Im Falle eines Totalschadens, bei dem die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen, empfiehlt es sich nicht, das beschädigte Fahrzeug zu reparieren. In diesem Fall ist das beschädigte Fahrzeug als verloren zu betrachten.  und dem Versicherungsnehmer den Wiederbeschaffungswert abzüglich etwaiger Selbstbeteiligungen oder anderer Kosten zu erstatten.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Wiederbeschaffungswert nicht den aktuellen Marktwert des Fahrzeugs widerspiegelt.

Der Wiederbeschaffungswert beim Kfz-Unfall ist der finanzielle Aufwand, welcher erforderlich ist zum Erwerb eines Ersatzfahrzeuges. Im Wiederbeschaffungsaufwand wird der Wert des Fahrzeuges betriebsbereit mit allem was für die Benutzung erforderlich ist berücksichtigt, wie es vor dem Schadeneintritt war.