Bagatellschaden / Kleinschaden am Fahrzeug, wir können helfen.

Wann spricht man von einem Bagatellschaden?

Was ist ein Bagatellschaden? Juristen und Versicherer sprechen hier von kleinen Schäden, welche auch für den Laien als klein bzw. geringfügig eingestuft werden können.


Die Gerichte Stufen Schäden bis 750 EUR als Bagatellschaden ein, mit einer Tendenz sogar bis zu 1.000 EUR.
Versicherer gehen sogar noch eine Stufe höher, Sie sprechen von Bagatellschaden wenn dieser unter 1.000 EUR liegt.


Die Gefahr bei einem Bagatellschaden ist, dass der Schaden falsch einschätzt wird.
Schäden an der Fahrzeugfront oder Heckpartie verstecken durch die Verkleidungen eine vielzahl von Bauteilen und hier ist oft mehr beschädigt als augenscheinlich von außen erkennbar ist.
Die Verkleidungsteile sind elastisch und leiten die Anstoßenergie in die Karosserie ein. Auch bei stärkeren Anstößen mit eventuell nur mit leichten Verschrammungen an der Heckverkleidungen können beschädigungen z.B. am Heckblech, Parksensoren, Verkabelungen und Abgasanlage verursachen.
Im Frontbereich können z.B. Parksensoren, Verkabelungen, Kühler, Scheinwerfer und Abstandssensorik wie Radar oder Kammerasysteme beschädigt werden.

Nur Fachleute können Ihnen helfen den Schaden richtig einzustufen.

Wir prüfen gerne und unverbindlich ob bei Ihnen ein Bagattelschaden vorliegt.
Schicken Sie uns 3 – 5 aussagekräftige Bilder und wir beatworten gerne Ihre Frage unverbindlich und 100% kostenlos.
Probieren Sie es aus, einfach hier klicken und Bilder schicken.

Wir können Ihnen aber trotzdem helfen ohne dass Sie die Schadenminderungspflicht verletzten, gerne besprechen wir das in einem kostenlosen telefonischen Beratungsgespräch.

Rufen Sie uns an Tel. 0711 – 530 68 81.

Unteil vom Amtgericht München vom 15.9.2015

(AG München, Urteil vom 15.9.2015 344 C 16121/15)
Die von der Rechtsprechung in Anlehnung an die
BGH Rechtsprechung ( 30.11.2004 VI ZR 365/03, IWW Abruf Nr. 142486)
überwiegend bei etwa 750 Euro gezogene Bagatellgrenze, bei deren Überschreitung die

Einholung eines Schadengutachtens als schadenrechtlich erforderlich angesehen wird, wird vom AG München als nicht mehr zeitgemäß angesehen.
Stattdessen sympathisiert das Gericht mit etwa 1.000 Euro brutto als Schwelle.

Wenn Sie weiter Informationen zu Bagatelschäden finden Sie unter den nachfolgendem Link
https://www.unfallrechtler-stuttgart.de/unfallschaden-a-z/bagatellschaden-verkehrsunfall/

Beispiel eines Bagatellschaden

Bagatellschaden Spiegelgehäuse verkratzt
Bagatellschaden Spiegelgehäuse verkratzt

In dem oben aufgeführten Beispielbild ist nur das Spiegelgehäuse sowie der Spiegelblinker verkratzt, die Reparaturkosten belaufen sich hier im Bereich von ca. 700 – 750 EUR für die sach- und fachgerechte Reparatur.

Bagatellschaden Türe leicht eingedrückt
Kleiner Schaden an der Türe eines BMW 2er leicht eingedrückt

Auf den oberhalb aufgeführten Beispiels ist die Türe eines BMW 2er minimal eingedrückt, zwar ist hier der kalkulierte Schaden weit über 1000 EUR. Durch die Schadencharakteristik ist hier auch für den Lien erkennbar, dass es ein kleiner Schaden ist, somit kann das auch unter die Schadenminderungspflicht fallen. Hier ist Vorsicht geboten.

In beiden Fällen können wir Ihnen helfen Ihre vollen Schadensansprüche gelten zu machen.