Wichtige Information zu Cannabis (THC) im Straßenverkehr (Auszug §24a aus dem StVG)

Cannabis rauchen, Joint und im unscharf eine Person zu erkennen
Cannabis rauchen (Bild von MurrrPhoto – Ekaterina https://pixabay.com/de/users/murrrphoto-7908956/)

Legalisierung von Cannabis zum 1.April 2024

Die ab den 1.April.2024 geltende teilweise Legalisierung von Cannabis führt nicht automatisch zur Legalisierung im Straßenverkehr. Derzeit gilt noch, wenn THC im Blut nachgewiesen wird begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Welcher Grenzwert gilt?

In Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist kein Grenzwert derzeit vorgegeben, somit langt es derzeit noch, wenn es im Blut nachgewiesen wird. THC Konsum kann auch noch nach Tagen im Blut nachgewiesen werden.

In der jetzigen Rechtsprechung hat sich ein Wert von 1,0 Nanogramm THC im Blut durchgesetzt. Ab 1,0 Nomogramm im Blut der getesteten Person drohen erste Strafen.

Der vorgeschlagene Grenzwert 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) je Milliliter Blutserum ist noch nicht beschlossen.

Verschärfte Kontrollen durch die Polizei ab den 1.April 2024 vorgesehen

Verschiedene Landesinnenminister haben verschärfte Kontrollen ab den 1.April 2024 diesbezüglich angekündigt. Es wird befürchtet, dass durch Cannabiskonsum die Verkehrssicherheit leiden kann und deshalb wird verschärft kontrolliert.

Nachfolgend finden ihr das entsprechenden Gesetzt

Hier könnt Ihr es selbst nachlesen. Für Cannabis (THC) ist Punkt 2 und die Anlage zu §24a relevant.
In der Anlage sind die berauschenden Mittel aufgeführt.

Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 24a 0,5 Promille-Grenze

(1) Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.

(2) Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn eine in dieser Anlage genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird. Satz 1 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.

(3) Ordnungswidrig handelt auch, wer die Tat fahrlässig begeht.

(4) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu dreitausend Euro geahndet werden.

(5) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit Zustimmung des Bundesrates die Liste der berauschenden Mittel und Substanzen in der Anlage zu dieser Vorschrift zu ändern oder zu ergänzen, wenn dies nach wissenschaftlicher Erkenntnis im Hinblick auf die Sicherheit des Straßenverkehrs erforderlich ist.

Straßenverkehrsgesetz (StVG) Anlage (zu § 24a)

Liste der berauschenden Mittel und Substanzen
Berauschende Mittel Substanzen
Cannabis Tetrahydrocannabinol (THC)
Heroin Morphin
Morphin Morphin
Cocain Cocain
Cocain Benzoylecgonin
Amfetamin Amfetamin
Designer-Amfetamin Methylendioxyamfetamin (MDA)
Designer-Amfetamin Methylendioxyethylamfetamin (MDE)
Designer-Amfetamin Methylendioxymetamfetamin (MDMA)
Metamfetamin Metamfetamin

Geldstarfe, Fahrverbot, Punkte oder sogar eine MPU

In der jetzigen Rechtsprechung hat sich ein Wert von 1,0 Nanogramm THC Blut durchgesetzt. Ab 1,0 Nomogramm im Blut der getesteten Person drohen erste Sanktionen von bis zu 3.000 Euro Geldbuße, bis zu drei Monate Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg. Personen die Cannabis vom Arzt als Arzneimittel verschrieben wurde, sind davon Ausgenommen.

Über den 1,0 Nanogrammwert wird schon lange vor der teilweisen Cannabislegalisierung diskutiert. Der 1,0 Nanogrammwert ist so niedrig, dass dieser lediglich den Konsum von Cannabis nachweise. Einen Rückschluss auf die Verkehrssicherheit lasse der Wert von 1,0 Nanogramm nicht zu. Beim Verkehrsgerichtstag im Jahr 2022 forderten Experten diesen Wert angemessen zu erhöhen.

Mediziner erklären, das THC lange im Blut nachgewiesen werden kann, auch wenn die berauschende Wirkung schon längst nachgelassen hat. Cannabis ist derzeit noch schwieriger als Alkohol zu messen.

Je nach gemessen Wert und Sachlage kann auch von den Verkehrsbehörden eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) gefordert werden.

Cannabiswert beim Unfall

Wenn ein erhöhter THC Wert nachgewiesen wird, kann auch eine Teilschuld entstehen. Diese hängt aber von verschieden Faktoren ab.

Nachfolgend die entsprechend Links zu den geltenden Gesetz sowie dessen Anlage.

§ 24a 0,5 Promille-Grenze Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Anlage zu § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG)